Der Bundesrat hat am 26. August 2026 eine Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) verabschiedet, welche die erforderliche Grundlage für die Einführung der biometrischen Identitätskarte schafft. Die revidierte Verordnung wird am 1. November 2026 in Kraft treten. Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie dies möchten, die neue Identitätskarte beantragen.
Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt wurden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können.
Die biometrische Identitätskarte kann ausschliesslich beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau beantragt werden. Anträge für eine nicht biometrische Identitätskarte können weiterhin bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde gestellt werden.
Antrag beim Ausweiszentrum
Die biometrische Identitätskarte muss wie der Reisepass beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden. Für die Erfassung der Biometriedaten muss vorgängig ein Termin vereinbart werden. Termine können bereits ab sofort via www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 062 835 19 28 vereinbart werden. Die Anträge werden ab 2. November 2026 entgegengenommen.
Unterschied zur E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden. Erstere ist ein Identitäts- und Reisedokument, welches physisch ausgestellt wird. Bei der E-ID handelt es sich dagegen um einen elektronischen Identitätsnachweis, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Sie ist jedoch kein Reisedokument.
Merkblatt Schweizer Reisedokumente
Medienmitteilung Bundesamt für Polizei fedpol
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