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Die Asiatische Hornisse ist eine invasive, gebietsfremde Art, die ursprünglich aus Südostasien stammt. Sie gefährdet die heimische Insektenvielfalt, insbesondere Wild- und Honigbienen und breitet sich auch im Kanton Aargau aus.
Melden Sie verdächtige Hornissen oder Nester mit Foto oder Video auf der nationalen Meldeplattform: www.asiatischehornisse.ch
Die Asiatische Hornisse ist mehrheitlich schwarz mit gelben Enden an den Beinen. Die einheimische, Europäische Hornisse ist dagegen rotbraun und hat am gelben Hinterleib schwarze Punkte oder Streifen.
Weitere Informationen inkl. Bilder erhalten Sie im folgenden Link: Asiatische Hornisse - Kanton Aargau
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Im Frühling und Sommer ziehen viele unserer Wildtiere ihren Nachwuchs auf. Insbesondere die Rehe bringen im Frühling ihre Kitze zur Welt, dies häufig in Wiesen und unmittelbarer Nähe des Waldes oder im Wald selber. Gemäss Waldgesetz gilt deshalb eine Leinenpflicht für Hunde in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli. Diese Leinenpflicht gilt im Wald und am Waldrand und damit auch auf allen Waldstrassen und Waldwegen.
Wir bitten die Hundehalterinnen und Hundehalter deshalb zum Wohle und Schutz der Jungtiere, ihren Hund in dieser Zeit an der Leine zu führen.
Dies gilt auch für den Aaredamm. Aus Rücksichtnahme auf die Fussgänger und Velofahrer sollten die Hunde auch ausserhalb dieser Zeit an der Leine geführt werden.
Baugesuch
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Bauherr Immo Studio AG, Döttingerstrasse 12, 5303 Würenlingen
Planverfasser Planer Studio GmbH, Döttingerstrasse 12, 5303 Würenlingen
Bauobjekt Umnutzung 3-Familienhaus zu 6- Familienhaus (Projektänderung)
Bauplatz Parzelle 1056, Hauptstrasse 50
Zus. Bewillig. BVU
Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom 12. Juni bis 13. Juli 2026
Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen.



