Ersatzwahl für 1 Ersatzmitglied des Wahlbüros für die neue Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Petra Ruckli hat infolge Wegzug aus der Gemeinde als Ersatzmitglied des Wahlbüros demissioniert. Sie wurde am 29.08.2025 vom Wahlbüro in stiller Wahl auf die neue Amtsperiode gewählt und wird somit ihr Amt am 01.01.2026 nicht antreten. Die Ersatzwahl für die Amtsperiode 2026/2029 wurde vom Gemeinderat auf den 30. November 2025 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 17. Oktober 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Holderbank, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Holderbank, 8. September 2025 Wahlbüro Holderbank