Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 27.11.2023, gestützt auf § 37f. Gemeindegesetz das Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Holderbank erlassen. 

Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 27.11.2023 werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz in der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, von der Publikation am 30.11.2023 an gerechnet, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Holderbank, 30.11.2023

Reglement Videoüberwachung Gemeinde Holderbank

Anhang zum Reglement Videoüberwachung 

Plan Kamera Schule und Gemeindehaus    Plan Kamera Kindergarten

Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Im Rahmen der Gemeinderats-Ersatzwahlen vom 22. Oktober 2023 wurde Urs Pfründer, Vizeammann, als Gemeindeammann für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 gewählt. Die aufgrund dieser Wahl erforderliche Ersatzwahl des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde auf den 3. März 2024 festgelegt. Wahlvorschläge auf dem amtlichen Formular müssen bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 19.01.2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Holderbank eingereicht werden.

Es wird diesbezüglich auf den Grundsatz verwiesen, dass als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten kann, wer bereits als Mitglied des Gemeinderates gewählt ist (§ 27a Abs. 2 GPR).

Für die Wahl des Vizeammanns ist im 1. Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).

Holderbank, 23.10.2023                                                          Wahlbüro Holderbank

Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Roger Keller, Holderbank, hat infolge Wegzug den Rücktritt als Mitglied der Steuerkommission Holderbank per 30.11.2023 bzw. auf den Zeitpunkt der Ersetzung mitgeteilt.
Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde vom Gemeinderat auf den 03. März 2024 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 19.01.2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Holderbank, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Holderbank, 23.10.2023                                                          Wahlbüro Holderbank

Energiemangellage

Strom

Auf den Webseiten der IBBrugg und des Kanton Aargau finden Sie alle wichtigen Informationen zum Risiko von Strom- und Gas-Mangellagen, Einschätzungen zur Lage, Energiesparmöglichkeiten, aktuelle und geplante Massnahmen, Verhaltensempfehlungen, Anweisungen im Ereignisfall usw.

IBBrugg

Kanton Aargau