Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 27.11.2023, gestützt auf § 37f. Gemeindegesetz das Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Holderbank erlassen.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 27.11.2023 werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz in der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, von der Publikation am 30.11.2023 an gerechnet, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Holderbank, 30.11.2023
Reglement Videoüberwachung Gemeinde Holderbank
Anhang zum Reglement Videoüberwachung
Plan Kamera Schule und Gemeindehaus Plan Kamera Kindergarten