Parallel zur kantonalen Vorprüfung wird gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) die öffentliche Mitwirkung zur Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland "Umnutzung zur Zone WA2“ durchgeführt.

Die Entwürfe liegen vom 20. Februar bis 23. März 2026 bei der Gemeindeverwaltung Holderbank, Talstrasse 5, Holderbank, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente während der erwähnten Auflagefrist auf der Webseite der Gemeinde Holderbank (www.holderbank.ch) abrufbar.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Holderbank, Talstrasse 5, Holderbank, eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeiten gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt im Anschluss an die Vorprüfung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau zu einem späteren Zeitpunkt.

Holderbank_Teilrevision_Umzonung

Holderbank_Teilrevision_NP_Umzonung WA2_Planungsbericht

 

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