Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Umzonung zur Zone WG

Öffentliche Auflage der Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland "Umzonung zur Zone WA2"

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs, 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 28. August 2026 bis 28. September 2026 bei der Gemeindeverwaltung Holderbank, Talstrasse 5, Holderbank, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. 
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Holderbank, 25.08.2026    GEMEINDERAT HOLDERBANK